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Auslandsreise-Krankenversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung

Guter Versicherungsschutz auch auf Reisen

Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen.

Aber auch innerhalb der EU besteht das Risiko, nicht alle im Krankheitsfall anfallenden Kosten von Ihrer Krankenversicherung ersetzt zu bekommen. Hält beispielsweise der ausländische Arzt eine Behandlung für notwendig, welche nicht durch das deutsche Krankenversicherungsgesetz gedeckt ist, verbleiben die dafür entstehenden Mehrkosten ebenfalls bei Ihnen.

Daher gilt: Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.

Tipp: Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandsreise-Krankenschutz verfügen.


 


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Au Pair-Versicherung

Au Pair-VersicherungIn einer Zeit, in der Auslandsaufenthalte und fundierte Fremdsprachenkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger werden, entscheiden sich viele junge Erwachsene oder Jugendliche häufig dazu, eine begrenzte Zeit im Ausland als Au Pair zu arbeiten. Für diese Zeit muss eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden - sowohl vom Au Pair, als auch von der Gastfamilie.

Entschließt man sich als Gastfamilie, ein Au Pair aufzunehmen, besteht in Deutschland, Österreich und der Schweiz Versicherungspflicht für das neugewonnene "Familienmitglied". Die Kosten hierfür sind von der Gastfamilie zu tragen. Einige Versicherungsunternehmen haben sich auf derartige Situationen spezialisiert und bieten individuell zugeschnittene Versicherungen. Diese Versicherungen schließen eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung mit ein. Auch Krankenversicherungen sind erhältlich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht zwingend alle Eventualitäten mitversichert werden müssen, da die Beiträge sonst ziemlich hoch ausfallen können.

Durch die Haftpflichtversicherung ist das Au Pair sowohl als Privatperson als auch im Rahmen seiner Tätigkeit in der Gastfamilie versichert. Die Höhe der Versicherung ist natürlich von den Beiträgen abhängig. Dies gilt ebenso für die Unfallversicherung, die Verletzungen bis hin zu Invalidität und Tot abdecken kann. Auch eine Abschiebeversicherung ist manchmal inbegriffen, die haftet, wenn das Au Pair zwangsweise ins Ausland abgeschoben werden muss.

Möchte man sich als Au Pair für den Aufenthalt im Ausland versichern, ist es auch ratsam, eine Kleinigkeit zu investieren. Im Normalfall ist man zwar durch die Gastfamilie versichert, allerdings weiß man oft nicht, welche Leistungen hier inbegriffen sind oder ob eine Selbstbeteiligung fällig ist. Versichert man sich selbst, ist z.B. auch die An- und Abreise mitversichert.

Mit der richtigen Versicherung kann man dafür sorgen, dass der Aufenthalt sowohl für das Au Pair, als auch für die Gastfamilie zu einer aufregenden und schönen Sache wird.