Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen.
Aber auch innerhalb der EU besteht das Risiko, nicht alle im Krankheitsfall anfallenden Kosten von Ihrer Krankenversicherung ersetzt zu bekommen. Hält beispielsweise der ausländische Arzt eine Behandlung für notwendig, welche nicht durch das deutsche Krankenversicherungsgesetz gedeckt ist, verbleiben die dafür entstehenden Mehrkosten ebenfalls bei Ihnen.
Daher gilt: Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.
Tipp: Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandsreise-Krankenschutz verfügen.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung