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AGG-Versicherung

AGG-Versicherung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als “Antidiskriminierungsgesetz”, stellt sicher, dass Menschen nicht aufgrund ihres Alters, Geschlechts, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Weltanschauung, sexuellen Neigung oder einer Behinderung benachteiligt werden. Sie als Arbeitgeber oder Unternehmer sind daher verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. Andernfalls können Sie unter anderem auf Schadenersatz wegen Diskriminierung verklagt werden.

Es genügt beispielsweise bereits eine nicht geschlechtsneutral formulierte Stellenanzeige, um sich im schlimmsten Fall gegen eine Diskriminierungsklage verteidigen zu müssen. Da diese Fälle schnell sehr kompliziert werden, kann juristischer Beistand sehr teuer werden.

Unternehmen haften laut Gesetz aber nicht nur für eigene Verstöße gegen das AGG, sondern unter Umständen auch für Diskriminierungen, die von den eigenen Mitarbeitern begangen wurden. In solchen Fällen schützt die AGG-Versicherung vor den Ansprüchen Dritter. Sie deckt darüber hinaus mögliche Schadenersatzansprüche sowie Anwalts- und Gerichtskosten ab, die im Laufe eines Verfahrens entstehen.

Die Leistungen der AGG-Versicherung sind von einer klassischen Betriebs-Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Daher empfiehlt es sich in den meisten Fällen, den bestehenden Haftpflichtschutz um eine Versicherung gegen Ansprüche nach dem Antidiskriminierungsgesetz zu ergänzen.