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Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht

Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Ein Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.


Darauf sollten Sie bei dem Produktabschluss achten:

  • Die optimale Versicherungssumme. Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte sowohl in der Hundhalter- als auch in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung mindestens pauschal 5 Mio. Euro betragen.
  • Beitrag senken. Die Beitragshöhe richtet sich nach Art und Anzahl der Tiere und der vereinbarten Deckungssumme. Eine jährliche Zahlungsweise ist die günstigste Variante. Senioren und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wird meistens ein Nachlass gewährt.
  • Urlaubsreisen und Auslandsaufenthalte. Welche Auflagen für Ihren Vierbeiner am Urlaubsort bestehen, können Sie durch einen Anruf beim dortigen Ordnungsamt klären. Bei längeren Auslandsaufenthalten besteht zumeist Versicherungsschutz für drei Jahre innerhalb der EU, in anderen Regionen für ein Jahr.
  • Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten. Überprüfen Sie in den Leistungstexten, ob der gewünschte Versicherungsvertrag den Zusatz „Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten“ beinhaltet. Dann leistet die Versicherung auch, wenn Sie besonderen Halterpflichten nicht nachgekommen sind. Dieser Einschluss ist wichtig, da die Vorschriften in Städten und Gemeinden häufig sehr unübersichtlich sind.
  • Einschluss von Fremdreiterrisiko prüfen. Reitet hin und wieder ein Gast auf Ihrem Pferd, sollte das Fremdreiterrisiko im Versicherungsvertrag enthalten sein. Ist diese Leistung abgedeckt, kommt der Versicherer für Schäden auf, die dem Fremdreiter widerfahren (z.B. Regressansprüche der Krankenversicherung bei Verletzungen). Prüfen Sie den Leistungstext, ob dieser Zusatz versichert eist.