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Vereine

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erweitert die Vereinshaftpflichtversicherung um die Absicherung von Vermögensschäden. Hierbei handelt es sich um rein finanzielle Schäden, welche ein Vereinsmitglied in seiner Vereinstätigkeit Dritten gegenüber verursacht. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift zum Beispiel, wenn der Kassenwart es versäumt, pünktlich Rechnungen zu bezahlen, und deswegen Mahngebühren fällig werden. Mit Hilfe dieses Versicherungsschutzes kann die persönliche finanzielle Haftung der Verantwortlichen sowie des Vorstandes auf einen Versicherer verlagert werden.



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