Eine D&O-Versicherung stellt eine Vermögensschadenversicherung für das Innenverhältnis des Vereins dar. Wenn einzelne Organe über große Summen entscheiden, können Fehlentscheidungen das Vereinsvermögen beeinträchtigen und so zu einer Haftung aller Vorstandsmitglieder führen. Anders als die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt die D&O-Versicherung also Schäden, die Vorstandsmitgliedern durch Fehlentscheidungen einzelner entstehen.